Wer nicht in Eigenregie umzieht sondern mit einem Umzugsunternehmen geht ein geringeres Risiko ein. Der Spediteur haftet mit der Spediteursgrundhaftung gem. HGB .Die Haftung ist jedoch nur auf 620 € pro m³ beschränkt und schliesst das sogenannte "Unabwendbare Ereignis" (z.B. fremdverschuldeter LKW-Unfall, höhere Gewalt) aus. Ausserdem wird maximal der Zeitwert erstattet.
Es empfiehlt sich daher über den Spediteur eine separate Transportversicherung einzudecken. Dabei gibt man den gewünschten Gesamtwert an. Als Orientierungshilfe für die Wertermittlung dient dabei die Hausratsversicherung. Es gibt hierbei auch die Möglichkeit einzelne Teile zum Neuwert einzudecken. Für Kunstgegenstände und Antiquitäten sollte man sicherheitshalber vor dem Umzug eine Wertliste erstellen. Man sollte auch daran denken, daß bei Bruchschäden der Spediteur nur dann eindeutig haftbar gemacht werden kann, wenn sein Personal ein- und ausgepackt hat.
Weitere Informationen gibt Ihnen gerne IHR UMZUGSEXPERTE.
|